Hier die Allgemeinverfügung

Sehr geehrter Herr Walch,

nun sind wir im neuen Jahr und es stehen viele Entscheidungen an. Alles Gute dabei.

Zum Jahresabschluss 2021 erhielt ich ein Amtsblatt Nr. 65 vom 30.12.2021 worauf ganz am Ende unterhalb einer Zeile / eines Striches Siegfried Walch, Landrat steht. Vor der Zeile / des Striches befindet sich gez. Christiane Stephan, Abteilungsleiterin.

Gibt es jemanden, der für den Inhalt und deren Umsetzung dieses Amtsblattes die persönliche Haftung trägt? Wenn ja, wer ist es und woraus ist das zu entnehmen? Nicht nur für mich ist dieses Amtsblatt so nicht rechtsgültig. Es muss doch einen verantwortlichen Menschen geben, der für die Folgen daraus haftet und rechtsgültig mit Siegel unterschreibt?

Ist im Übrigen nicht die 15. BayIfSMV Ihre Rechtsgrundlage, oder täusche ich mich da? Und ist die nicht bis zum 12.01.2022 zeitlich beschränkt? Wie kommt es dann, dass Ihre Allgemeinverfügung bis zum 31.01.2022 Gültigkeit haben soll? Oder wissen Sie schon wieder mehr als das gemeine Volk? Wenn es hier noch mit Recht und Gesetz zuginge, dann müsste Ihre Allgemeinverfügung zumindest ab dem 12.01.2022 unwirksam werden, oder? Und gibt es überhaupt eine geltungserhaltende Reduktion von verordnungswidrigen Allgemeinverfügungen?

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15-9

Da der Inhalt dieses Amtsblatt eine Allgemeinverfügung für Versammlungen ist, die Begründung sich jedoch auf Spaziergänge von friedlichen Menschen bezieht, meine Frage: Warum versenden Sie an die spazierengehenden Menschen eine Allgemeinverfügung für Versammlungen? Ich gehe davon aus, dass Sie den spazierengehenden Menschen die Termine mitteilen wollten? Ich werde diese nun an die friedlichen Menschen weiterverbreiten.

Unter den in I. festgehaltenen Gründen ist zu lesen, dass die bisher erfolgten Spaziergänge friedlich waren. Vor was haben Sie dann Angst? Es scheint doch niemand spazieren zu gehen, um andere anzustecken oder körperlich zu verletzen? Kennen Sie irgendwelche Spaziergänge, wo die im Amtsblatt II. Gründe angeführten Punkte der "öffentlichen Sicherheit" unmittelbar gefährdet sind oder sich Menschen angesteckt haben? Auch auf Ihrem Stadtplatz gehen die Menschen tagtäglich kreuz und quer spazieren und sie stecken sich trotzdem nicht an.

Die Spaziergänge dienen doch der Gesunderhaltung durch Bewegung. Das natürliche Immunsystem wird bei diesen Menschen gestärkt. Aber offensichtlich ist das gar nicht gewollt.

Hingegen wurde ich selbst am 23.05.2020 von ca. 20 Uniformierten auf dem Stadtplatz Traunstein (vermutlich in Ihrem Auftrag?) so nah umringt, dass ich deren Atem roch und spürte. Ich war 50 m von ihnen entfernt und spielte ohne Kenntnis der Nervosität der Ordnungshüter zur Freude Ihrer Bürger und Gäste auf dem Stadtplatz nur die Melodie des Gefangenenchors aus der Verdi Oper Nabucco.

Diese Spaziergänge mit wenig bis gar keiner Polizei sind absolut friedlich. Hierfür gibt es genügend Videos aus ganz Deutschland. Hingegen hat man bei großen Polizeieinsätzen hin und wieder den Eindruck, dass eventuell durch den gezielten Einsatz von Provokateuren die gewünschten Fotos und Filme für die Mainstreammedien und die Politik erzeugt werden müssen. Dafür gibt es sogar Beweise, z.B. bei Demos in Berlin.

Polizisten bestätigten mir persönlich, dass z.B. die Antifa von der Politik finanziert wird. Es gibt sogar Videos aus dem Bundestag, wo Politiker aus den heute regierenden Parteien sich öffentlich für die Finanzierung der Antifa stark machen. Welchen Auftrag hat diese von der Politik?

"SARS-CoV-2 ist glücklicherweise tatsächlich ziemlich harmlos - wir können also den Pandemiefall mit einem wenig tödlichen Virus einfach mal üben." 29.06.2020, Institut für Pharmazeutische Biologie, FB 14, Goethe-Universität Frankfurt

Wie mehrfach öffentlich in den Medien berichtet wurde, sind die weiteren Mutationen wie Deltavariante oder Omikron noch harmloser, befallen aber insbesondere die Geimpften.

Ich zitiere Seite 14 des RKI Wochenberichts:

Von 6.788 Omikron-Fällen: 186 Patientinnen und Patienten waren ungeimpfte, 4.020 waren vollständig geimpft, von diesen wurde für 1.137 eine Auffrischimpfung (Booster) angegeben.

Und hier der Link:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2021-12-30.pdf?__blob=publicationFile

Das gilt bekannter Weise auch für all die weiteren Mutationen die evtl. noch kommen, zumindest wird das so berichtet?

Warum sollten also die Menschen 1,5 m Abstand halten, wo doch von den Experten Ihrer Partei eine Ansteckung mit den mutierten Varianten sogar als positiv gesehen wird?

Wäre es daher nicht ratsam, den Geimpften zu empfehlen, zu Hause zu bleiben und nicht den Ungeimpften und Genesenen? Außerdem fragt es sich, ob bei einer harmlosen Variante dieses Virus Maßnahmen im Freien überhaupt noch gerechtfertigt sind (was auch rückwirkend so gelten müsste - siehe Aussage von der Universität Frankfurt)?

Haben Sie die Erkenntnisse der Aerosolforschung und des RKI über Ansteckungsgefahren im Freien berücksichtigt? Und wenn ja, haben Sie die Staatsregierung davon in Kenntnis gesetzt? Haben Sie zudem in Ihrer äußerst dürftigen und einseitigen Güterabwägung die grundrechtlichen Erwägungen im Sinne der klaren Rechtsposition des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt, wonach Art. 8 eine Grundfeste der Demokratie darstellt und nur unter vollständiger Berücksichtigung aller Aspekte verhältnismäßig eingeschränkt werden darf? Ist Ihnen der Begriff der Freiheit, der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit in seiner grundrechtlichen Bedeutung überhaupt noch bewusst? Wenn ja, haben Sie von Ihrer Remonstrationspflicht Gebrauch gemacht?

Sie sprechen zudem von Maskenpflicht, obwohl Ihnen die arbeitsrechtlichen Vorschriften bekannt sind? Was soll eine Maskenpflicht bei Spaziergängern?

Basieren die derzeit angebotenen FFP2-Masken nicht auf der VERORDNUNG (EU) 2016/425 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates. Das Wort Virus oder Viren taucht darin nicht auf. Könnte es sein, dass diese Masken gar nicht gegen Viren schützen, wie mir vom Bayerischen Maskenverbund bestätigt wurde? Die Verordnung wurde jedenfalls bisher nicht geändert. Könnte es sein, dass die Anforderung, Viren abzuhalten, durch diese Technologie gar nicht möglich ist, ohne schwere gesundheitliche Schäden beim Träger der Maske zu verursachen? Deshalb wurden zumindest die Tragezeitbegrenzungen gesetzlich festgelegt.

Maskenhersteller und Händler (inkl. Bayerischer Maskenverbund) weisen wohl deshalb auch darauf hin, dass es weder eine Maske gibt, inkl. FFP2 und FFP3, die vor Viren insbesondere Sars-CoV-2 schützen könnten, noch schützt laut Herstellerangaben eine Maske einen Dritten. Wenn also jemand glaubt, sich mit einer Maske schützen zu müssen, so darf er das, aber die breite Bevölkerung und vor allem Kinder hierzu zu nötigen, hat keine wissenschaftliche Grundlage oder kennen Sie eine?

Anders ist es eine Frage der Haftung, alle Menschen insbesondere Kinder und Jugendliche, zum Tragen einer Maske zu verpflichten. Hier ist die Frage der persönlichen Haftung zu klären. Da Ihr Amtsblatt nicht rechtsgültig unterzeichnet ist, erscheint dieser Gesichtspunkt besonders wichtig. Vorher kann dieses Amtsblatt nicht in Kraft treten?

Im März 2020 wies mich ein früherer Chefarzt und Leiter einer städtischen Klink auf die Problematik der Krankenhausschließungen hin. Ich sollte das verhindern. Er sagte mir nicht wie. Seither wurden ca. 12.000 Intensivbetten abgebaut und über 20 Krankenhäuser geschlossen. Die staatlichen Förderungen hierfür sind Ihnen ja hinlänglich bekannt.

Ihre angeführten Inzidenzen und Fallzahlen halten vermutlich keiner Prüfung stand? Das schlimme daran ist, dass Sie nicht differenzieren. Es ist zwischenzeitlich hinlänglich bekannt, dass die Belastungen der Intensivbetten vermehrt durch Menschen die 2- und mehrfach geimpft wurden, auftreten. Diese geimpften Menschen haben nicht nur den Nachteil, dass sie sobald sie symptomatisch sind, wieder als Ungeimpfte gelten und somit in den Statistiken auch der Kliniken nicht mehr als geimpft geführt werden. Sondern sie werden auch nicht getestet und stecken geimpfte wie ungeimpfte Menschen an.

Wie lange soll den friedlichen Bürgern noch vorenthalten werden, dass die von Ihnen formulierten Maßnahmen gar nicht der Gesundheit wegen auferlegt werden?

Mit freundlichen Grüßen

Anton Huber

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