Art. 26 Abs. 1 GG lautet:
Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Was machen hohe Offiziere der Bundeswehr hier?
Sie diskutieren, wie man die Krimbrücke am besten angreifen und zerstören kann. Die Krimbrücke gehört zu Russland. Sie bereiten also einen Angriffskrieg gegen Russland vor. Werden diese Offiziere nun alle aus ihren Ämtern entfernt und strafrechtlich verfolgt? Beobachtet selbst.